Betriebsintegrierter Beschäftigungsplatz (BiB)

Was ist ein betriebsintegrierter Beschäftigungsplatz?

Ein BiB bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, dort zu arbeiten, wo andere auch arbeiten – in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes.

Der Beschäftigte behält seinen Status als Mitarbeiter der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), ist jedoch in die Arbeitsorganisation des beschäftigenden Betriebes eingebunden.

Die pädagogische Begleitung, Entlohnung und gesetzliche Sozialversicherung des Mitarbeiters erfolgt auch weiterhin über die WfbM. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung.

Zwischen dem Beschäftigungsbetrieb und der WfbM wird ein Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser regelt u.a. das individuell vereinbarte Entgelt, die Arbeitszeiten und den Urlaubsanspruch. Die Entgelthöhe für einen BiB liegt unterhalb der Bezugsgröße für die Krankenversicherung in der WfbM.

Der Beschäftigungsgeber erhält monatlich eine Rechnung über das vereinbarte Entgelt des behinderten Mitarbeiters. Sonstiger Verwaltungsaufwand geht zu Lasten der WfbM.

Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Beschäftigung im Betrieb. Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann ein BiB jedoch auch in ein reguläres Arbeitsverhältnis übergehen.

Was hat ein Arbeitgeber von einem BiB?

Betriebsintegrierte Beschäftigung ist kein Ersatz für Fachkräfte in einem Unternehmen. Vielmehr dient es der unterstützenden Tätigkeit in verschiedensten Arbeitsbereichen und der Entlastung des Fachpersonals.

Wir bieten:
Zunächst ein genaues Kennenlernen des Mitarbeiters durch ein vorgeschaltetes Praktikum
Eine individuelle Vorbereitung auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes
Begleitung und Unterstützung durch das Fachpersonal der WfbM
Beratung bei allen anstehenden Fragen vor und während der Beschäftigung
Ihre Vorteile:
Hohe Entlastung des Fachpersonals im Arbeitsalltag
Menschen mit einer Behinderung können und wollen arbeiten – sie sind eine Bereicherung der Unternehmenskultur
Finanzieller Vorteil: Eine Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe ist möglich (50% der Netto-Lohnkosten)
Eine Rückkehr des Beschäftigten in die WfbM ist jederzeit möglich

Kontaktinformation
Lars Lückoff
Telefon: 0 27 71 / 909 – 23
l.lueckoff@wfbm.biz